Rechtsprechung
   BVerwG, 13.09.2001 - 3 C 41.00   

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https://dejure.org/2001,1785
BVerwG, 13.09.2001 - 3 C 41.00 (https://dejure.org/2001,1785)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.2001 - 3 C 41.00 (https://dejure.org/2001,1785)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 2001 - 3 C 41.00 (https://dejure.org/2001,1785)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Transplantationszentrum - Zulassung - Feststellungsbescheid - Krankenhausplan - Zulassungsverfahren

  • Judicialis

    TPG § 9; ; TPG § 10 Abs. 1; ; SGB V § 108; ; SGB V § 109; ; KHG § 6; ; KHG § 8; ; VwVfG § 43 Abs. 2; ; GG Art. 12; ; GG Art. 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Transplantationszentrum; Zulassung als Transplantationszentrum; Feststellungsbescheid über Aufnahme in den Krankenhausplan; Zulassungsverfahren für Transplantationszentren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 115, 103
  • NJW 2002, 1892 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 480
  • DVBl 2002, 420 (Ls.)
  • DÖV 2002, 338
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 26.11.2012 - AnwZ (Brfg) 8/12

    Anwaltsgerichtliches Verfahren: Isolierte Anfechtbarkeit der Nebenbestimmung

    Eine nachträglich entstandene Unklarheit über den Inhalt eines bestandskräftigen Bescheides kann unter Umständen im Wege einer Feststellungsklage beseitigt werden (vgl. BVerwGE 115, 103, 104 f.; BVerwG, NJW 2004, 1815; Wysk, VwGO, § 43 Rn. 44; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 43 Rn. 7a).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 9 S 1383/04

    Festsetzung von Krankenhauspflegesätzen

    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13.09.2001 - 3 C 41.00 - entschieden hatte, dass die Beigeladene zu 1 nicht zur Vornahme von Herztransplantationen berechtigt sei, trafen die Beigeladenen am 06.03.2002 eine Pflegesatzvereinbarung mit einem Gesamtbetrag der Erlöse in Höhe von 56.389.700,-- DM und riefen das bis dahin bei der Schiedsstelle ausgesetzte Verfahren wieder an.
  • VG Karlsruhe, 29.03.2004 - 12 K 3688/02

    Beurteilungsspielraum der Schiedsstelle bei Festsetzung des Budgets und der

    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13.09.2001 - 3 C 41.00 - letztinstanzlich entschieden hatte, dass die Beigeladene zu 1 nicht zur Vornahme von Herztransplantationen berechtigt ist, trafen die Beigeladenen am 06.03.2002 eine Pflegesatzvereinbarung mit einem Gesamtbetrag der Erlöse in Höhe von 56.389.700 DM und riefen das bis dahin bei der Schiedsstelle ausgesetzte Verfahren wieder an.
  • VG Düsseldorf, 11.12.2006 - 13 L 2072/06

    Vom Dienstherren im Rahmen des Verfahrens zur Übertragung eines Beförderungsamtes

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Juli 2001 - 3 C 41/00 -, NVwZ-RR 2002, 201.
  • VG Düsseldorf, 13.12.2006 - 13 L 2077/06
    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Juli 2001 - 3 C 41/00 -, NVwZ-RR 2002, 201.
  • VG Augsburg, 14.01.2022 - Au 8 K 20.1406

    Allgemeine Feststellungsklage, Subsidiarität der allgemeinen Feststellungsklage

    Die damalige Eintragung könne sich nicht auf Befugnisse beziehen, die zu einem späteren Zeitpunkt und unter anderen Voraussetzungen eingeräumt worden seien (BVerwG, U.v. 13.9.2001 - 3 C 41/00).
  • VG Sigmaringen, 19.03.2003 - 1 K 558/01

    Universitätsklinik; gesonderte Zulassung als Transplantationszentrum

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner hierzu ergangenen Revisionsentscheidung ausgeführt, dass die Zulassung als Transplantationszentrum nach § 10 TPG eine bewusste, eindeutige und ausdrückliche Entscheidung der zuständigen Stelle voraussetzt, dass in einem Krankenhaus die Übertragung genau bezeichneter Organe vorgenommen werden darf (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.09.2001 - 3 C 41/00 -, NVwZ 2002, 480).
  • VG Köln, 20.06.2022 - 7 L 920/21
    Die Zulassung eines Krankenhauses als Transplantationszentrum wird vom Bundesverwaltungsgericht als Verwaltungsakt qualifiziert, durch den eine Erlaubnis zur Übertragung von bestimmten Organen verliehen wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.09.2001 - 3 C 41.00 - juris, Rn. 19.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - 2 S 2898/98   

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https://dejure.org/2001,3500
VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - 2 S 2898/98 (https://dejure.org/2001,3500)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.07.2001 - 2 S 2898/98 (https://dejure.org/2001,3500)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - 2 S 2898/98 (https://dejure.org/2001,3500)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fleischbeschaugebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auf der Grundlage des Gesetzes zur Ausführung des Fleischhygienegesetzes ergangene Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleischhygienerecht; Überprüfung der Vereinbarkeit mit Bundes- und Gemeinschaftrecht durch ...

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 3; ; FlHG § 24; ; AGFlHG § 2a; ; AGFlHG § 2b; ; FlHV § 3; ; FlHGebVO §§ 1 ff.; ; RL 85/73/EWG

  • rechtsportal.de

    Benutzungsgebühr, Europarecht - Fleischbeschaugebühr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 420 (Ls.)
  • DVBl 2002, 420 Dt Lebensmittel-Rdsch 2002, 153 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 7.99

    Abrundung; Bestimmtheit; Bindung an die Auslegung des Landesrechts;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - 2 S 2898/98
    Wie in der Rechtsprechung geklärt ist (dazu BVerwG, Urteil vom 27.4.2000, BVerwGE 111, 143 ff.), überlässt es § 24 Abs. 2 FlHG dem Landesgesetzgeber, das in Bezug genommene Gemeinschaftsrecht in nationales Recht umzusetzen.

    Er ist dabei nicht gehalten, entsprechende Regelungen durch Gesetz zu treffen (BVerwGE 111, 143, 148 mN.).

    Durch Rechtssatz (und nicht durch einen den Einzelfall regelnden Verwaltungsakt) ist dabei namentlich die Entscheidung zu treffen, ob die gemeinschaftsrechtlichen "durchschnittlichen Pauschalbeträge" zu erheben sind oder ob und ggf. wie hiervon nach Maßgabe des nach § 24 Abs. 2 Satz 2 FlHG bindenden Gemeinschaftsrechts abgewichen werden soll (BVerwGE 111, 143, 147 m.w.N.).

    § 24 Abs. 2 FlHG enthält schon seinem Wortlaut nach nicht die Entscheidung des Bundesgesetzgebers und damit eine im Sinne des Art. 31 GG für die Länder bindende Vorgabe, lediglich die Pauschgebühr festzusetzen (vgl. auch BVerwGE 111, 143, 147, 148).

    Damit ist die rechtssatzmäßige Festlegung in Anknüpfung an das Gemeinschaftsrecht erfolgt, wie dies in der Rechtsprechung des Senats und des BVerwG (BVerwGE 102, 39; 111, 143) gefordert ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1997 - 2 S 3258/95

    Fleischuntersuchungsgebühr - hier: nichtige Gebührenverordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - 2 S 2898/98
    Der Regelung stehe auch die Rechtskraft des Normenkontrollbeschlusses des Senats v. 24.6.1997 - 2 S 3258/95 - (bestätigt durch BVerwG, B. v. 15.7.1998 - 6 BN 2.98 -) entgegen.

    Namentlich sei in der Rechtsprechung des Senats (dazu der Normenkontrollbeschluss vom 24.6.1997 - 2 S 3258/95 -) nicht entschieden worden, dass eine die EG-Pauschale übersteigende Untersuchungsgebühr generell unzulässig sei.

    Schließlich steht der angeordneten Rückwirkung auch nicht - wie mit dem Normenkontrollantrag vorgetragen ist - die Rechtskraft des Beschlusses des Senats vom 24.6.97 - 2 S 3258/95 - (bestätigt durch BVerwG, B. v. 15.7.1998 - 6 BN 2.98 -) entgegen, mit dem die genannte Verordnung vom 10.4.1995 für unwirksam erklärt worden ist, soweit dort in den Nrn. 80.18 bis 80.18.2.4 eine über die Mindestgebühr hinausgehende Gebühr festgesetzt ist.

    Dass insbesondere die Rückwirkung nicht unzulässig und auch die Kompetenz des Landesgesetzgebers gegeben ist und ferner auch die Rechtskraft des Normenkontrollbeschlusses des Senats v. 24.6.1997 - 2 S 3258/95 - (bestätigt durch BVerwG, B. v. 15.7.1998 - 6 BN 2.98 -) nicht entgegensteht, ist bereits dargelegt.

    Schließlich kann auch nicht festgestellt werden, dass die Bestimmung in Widerspruch zu der vom Senat im Beschluss vom 24.6.1997 (a.a.O.) vertretenen Ansicht steht, wonach die Erhöhungsmöglichkeit nach Maßgabe Anhang A Kapitel I Nr. 4 a der Richtlinie 85/73/EWG (i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG) nur "einzelfallbezogen" bestimmbar sei.

  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 12.99

    Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für Untersuchungen und Hygienekontrollen von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - 2 S 2898/98
    Dass nach § 24 Abs. 2 FlHG die Gebühren zu "bemessen" sind, deutet entgegen der Annahme im Normenkontrollantrag nicht auf eine Beschränkung dieser auch die Festlegung des Gebührentatbestand umfassenden Kompetenz hin, wie sich aus dem Zusammenhang der Regelung mit Satz 1 der Bestimmung ergibt (dazu auch BVerwG, Beschluss vom 27.4.2000 - 1 C 12.99 -).

    Verfassungsrechtlich ist danach nicht zu beanstanden, dass sich das Landesrecht Rückwirkung beigemessen hat (dazu bereits der Beschluss des Senats vom 17.6.1999 - 2 S 2875/98 - ferner BVerwG, B. v. 27.4.2000 - 1 C 12.99 - ).

    Welche gebührenrechtlichen Folgen dies hat, wird in der Bestimmung aber gerade nicht angesprochen; die Fleischhygiene-Verordnung regelt keine Gebührenfragen (BVerwG, Beschl. v. 27.04.00 - 1 C 12.99 - S. 8).

  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95

    Gewerberecht - Fleischbeschau, Rahmengebührenregelung und Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - 2 S 2898/98
    § 1 Abs. 3 FlHGebVO, mit dem bei "bestimmten" Betrieben eine Anhebung der Pauschbeträge bis zum 3 1/2-fachen und eine Festsetzung vorläufiger Gebühren nach dem durchschnittlichen Zeitaufwand zugelassen werde, verstoße gegen europarechtlichen Vorgaben in § 24 Abs. 2 des Fleischhygienegesetzes vom 18.12.1992 (BGBl. I S. 2022) - FlHG - und stehe als Regelung einer Rahmengebühr auch im Widerspruch zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 29.8.96 (3 C 7.95).

    Eine materielle inhaltliche Erweiterung ist damit jedoch nicht verbunden (BVerwG, Urteil vom 29.8.1996, BVerwGE 102, 39, 41).

    Damit ist die rechtssatzmäßige Festlegung in Anknüpfung an das Gemeinschaftsrecht erfolgt, wie dies in der Rechtsprechung des Senats und des BVerwG (BVerwGE 102, 39; 111, 143) gefordert ist.

  • BVerwG, 15.07.1998 - 6 BN 2.98

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer landesrechtlichen Gebührenordnung aus dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - 2 S 2898/98
    Der Regelung stehe auch die Rechtskraft des Normenkontrollbeschlusses des Senats v. 24.6.1997 - 2 S 3258/95 - (bestätigt durch BVerwG, B. v. 15.7.1998 - 6 BN 2.98 -) entgegen.

    Schließlich steht der angeordneten Rückwirkung auch nicht - wie mit dem Normenkontrollantrag vorgetragen ist - die Rechtskraft des Beschlusses des Senats vom 24.6.97 - 2 S 3258/95 - (bestätigt durch BVerwG, B. v. 15.7.1998 - 6 BN 2.98 -) entgegen, mit dem die genannte Verordnung vom 10.4.1995 für unwirksam erklärt worden ist, soweit dort in den Nrn. 80.18 bis 80.18.2.4 eine über die Mindestgebühr hinausgehende Gebühr festgesetzt ist.

    Dass insbesondere die Rückwirkung nicht unzulässig und auch die Kompetenz des Landesgesetzgebers gegeben ist und ferner auch die Rechtskraft des Normenkontrollbeschlusses des Senats v. 24.6.1997 - 2 S 3258/95 - (bestätigt durch BVerwG, B. v. 15.7.1998 - 6 BN 2.98 -) nicht entgegensteht, ist bereits dargelegt.

  • BVerwG, 12.03.1997 - 3 NB 3.94

    Anforderungen an die Einlegung einer Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - 2 S 2898/98
    Dies umfasst auch die Befugnis zur Erhebung der einschlägigen Gebühren auf den genannten innerstaatlichen Ebenen (a.A. wohl noch BVerwG, Beschluss vom 12.3.1997 - 3 NB 3.94 -).

    Namentlich ist eine vom Senat in Betracht gezogene Abweichung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht mit Blick auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.3.1997 - 3 NB 3.94 - anzunehmen, soweit dort von einer ausschließlich den "Mitgliedstaaten" zustehenden Kompetenz zur Abweichung von den Gemeinschaftsgebühren ausgegangen worden sein könnte.

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - 2 S 2898/98
    Eine solche rückwirkende Umsetzung ist nicht zu beanstanden und entspricht im Übrigen dem Rechtscharakter der Richtlinien, die - unabhängig davon, ob sie unmittelbare Wirkung entfalten - jedenfalls jedem Träger öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten die Pflicht auferlegen, zur Umsetzung ihrer Regelungsvorgaben beizutragen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 10.4.1984 - Rs. 14/83, Slg. 1984, 1891, 1909; Urteil vom 20.9.1988 - Rs. 31/87, Slg. 1988, 4635, 4662), mithin also auch mit Blick auf ihre zeitliche Geltungsanordnung.
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - 2 S 2898/98
    Nichts anderes gilt bezüglich der weitgehend begrifflich neuen Abgrenzung zwischen der Rückbewirkung von Rechtsfolgen und der tatbestandlichen Rückanknüpfung (vgl. etwa BVerfGE 72, 200, 242 ff.) Auch insoweit ist für die aus Rechtsstaatsgründen nur eingeschränkt zulässige Rückbewirkung jedenfalls einer der Ausnahmegründe gegeben: die Klärung der unklar gewordenen Rechtslage durch die angegriffene Rechtsnorm (vgl. auch BVerwGE 45, 142, 173).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - 2 S 2898/98
    Ob insoweit eine sog. "echte" oder eine sog. "unechte" Rückwirkung vorliegt, kann letztlich offen bleiben, da jedenfalls auch die strengeren Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts für die erstere erfüllt sind (so in der Sache das BVerwG im genannten Beschluss vom 27.4.00; vgl. nur BVerfGE 13, 261, 270).
  • EuGH, 20.09.1988 - 31/87

    Beentjes / Niederlande State

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - 2 S 2898/98
    Eine solche rückwirkende Umsetzung ist nicht zu beanstanden und entspricht im Übrigen dem Rechtscharakter der Richtlinien, die - unabhängig davon, ob sie unmittelbare Wirkung entfalten - jedenfalls jedem Träger öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten die Pflicht auferlegen, zur Umsetzung ihrer Regelungsvorgaben beizutragen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 10.4.1984 - Rs. 14/83, Slg. 1984, 1891, 1909; Urteil vom 20.9.1988 - Rs. 31/87, Slg. 1988, 4635, 4662), mithin also auch mit Blick auf ihre zeitliche Geltungsanordnung.
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

  • EuGH, 13.12.1989 - 322/88

    Grimaldi / Fonds des maladies professionnelles

  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 8.99

    Berechtigung eines Schlachtbetriebes zur Erhebung von gesonderten Gebühren für

  • EuGH, 09.09.1999 - C-374/97

    Feyrer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 2561/97

    Erhebung von Gebühren für die Trichinenuntersuchung sowie Gebühren für die

  • EuGH, 08.03.1988 - 80/87

    Dik / College van Burgemeester en Wethouders

  • EuGH, 08.03.2001 - C-316/99

    Kommission / Deutschland

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 2322/97

    Zulässigkeit der Erhebung von zusätzlichen Gebühren für Bescheinigungen und

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2000 - 11 K 5275/98

    Fleischbeschau; Fleischuntersuchung; Gebühr; Normenkontrollantrag;

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2000 - 2 S 132/00

    Normenkontrolle einer Gebührensatzung - Gebührenbemessung für Benutzung einer

  • VGH Bayern, 19.08.1999 - 4 ZS 99.2065
  • OVG Hamburg, 29.04.2002 - 4 Bs 371/01

    VO zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE

    Die Antragstellerin musste schon aufgrund der bundesrechtlichen Regelungen in § 24 FlHG mit einer Gebührenerhebung rechnen (vgl. zu der Zulässigkeit einer rückwirkenden Regelung für die Erhebung kostendeckender Fleischbeschauge-bühren nach Gemeinschaftsrecht BVerwG, Urteil vom 27.4.2000, BVerwGE 111, 143, 152; BVerwG, Urteil vom 18.10.2001, BVerwG 3 C 1.01; VGH Mannheim, Urteil vom 5.7.2001, 2 S 2898/98).
  • VG Stuttgart, 15.07.2010 - 4 K 419/09

    Festsetzung von Fleischhygienegebühren - Umsetzung von Richtlinien des

    Der Senat hat bereits in seinem Normenkontrollurteil vom 5.7.2001 - 2 S 2898/98 - dargelegt, dass der Normgeber befugt ist, eine unklare Rechtslage auch rückwirkend zu bereinigen.
  • VG Sigmaringen, 25.07.2006 - 6 K 501/06

    Gebührenerhebung für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen

    Bundes- und Landesrecht haben es in zulässiger Weise den Landratsämtern und Stadtkreisen überlassen, die Finanzierungsrichtlinie 85/73/EWG i.d. Fassung der Richtlinie 96/43/EG umzusetzen (zur Zulässigkeit der Kommunalisierung der Umsetzung vgl. nur EuGH, Urteil vom 09.09.1999 - C-374/97 -, Feyrer ./. Landkreis Rottal-Inn , Slg. 1999, I-5153; BVerwG, Beschluss vom 29.03.2005 - 3 BN 1.04 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 26; Beschluss vom 21.04.1999 - 1 B 26.99 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 18; Beschluss vom 28.06.2002 - 3 BN 5.01 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2006 - 2 S 831/05 - NK-Urteil vom 05.07.2001 - 2 S 2898/98 -, LRE 42, 114; BayVGH, Beschluss vom 07.07.2005 - 4 CS 05.273 -).
  • VG Freiburg, 11.07.2001 - 1 K 2696/99
    Denn der in eigener Gesetzgebungszuständigkeit handelnde Landesgesetzgeber hat die grundsätzliche Entscheidung über die Erhebung kostendeckender Gebühren selbst getroffen und konnte deshalb die nähere Bestimmung der kostenpflichtigen Tatbestände und der Gebührenhöhe an die Gemeinden übertragen (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 27.04.2000, BVerwGE 111, 148; VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 05.07.2001 - 2 S 2898/98 -).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 9 S 1572/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2075
VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 9 S 1572/01 (https://dejure.org/2001,2075)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 (https://dejure.org/2001,2075)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. November 2001 - 9 S 1572/01 (https://dejure.org/2001,2075)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    "Konkurrentenklage" wegen Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit vorbeugenden Rechtsschutzes; Unzumutbarer Nachteil nachträglichen Rechtsschutzes; Anspruch eines Krankenhauses auf Aufnahme in Krankenhausplan; Vereitelung der Durchsetzbarkeit; Feststellung der Aufnahme eines konkurrierenden Krankenhauses; Regelnde Wirkung ...

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; VwGO § 80a; ; KHG § 6; ; KHG § 8; ; LKHG § 4 ff.; ; SGB V § 108; ; SGB V § 109; ; SGB V § 110

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Anordnung; Krankenhausfinanzierung - einstweiliger Rechtsschutz; vorbeugender Rechtsschutz; Verwaltungsakt mit Drittwirkung; Krankenhausbedarfsplan; Krankenhausplan; Feststellungsbescheid; Auswahlentscheidung; Plankrankenhaus; Versorgungsvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 107
  • NVwZ-RR 2002, 507
  • DVBl 2002, 420 (Ls.)
  • DVBl 2002, 420 DÖV 2002, 625 (Ls.)
  • DÖV 2002, 625
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 R

    Krankenhaus - Versorgungsvertrag - Klage - ermessensfehlerfreie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 9 S 1572/01
    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 109 Abs. 3 SGB V (Urteil vom 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 -, SozR 3-2500 § 109 Nr. 7) ist auf § 8 Abs. 1 KHG nicht übertragbar.

    Mit dem Vorstehenden setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 05.07.2000 (- B 3 KR 20/99 R -, SozR 3-2500 § 109 Nr. 7).

    Deshalb müssen Krankenhäuser, die mit anderen um den Abschluss von Versorgungsverträgen zur Deckung eines durch Hochschulkliniken und Plankrankenhäuser noch nicht gedeckten Bedarfs konkurrieren, schon den Abschluss eines Versorgungsvertrages mit einem Konkurrenten - vorbeugend, und sei es einstweilen - zu verhindern suchen (BSG, Urt. vom 05.07.2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 9 S 1572/01
    Es genügt vielmehr, dass das Krankenhaus der Antragstellerin bedarfsgerecht ist, d.h. dass es nach seiner Fachrichtung, Größe, Konzeption und Ausstattung geeignet ist, den vorhandenen Bedarf zu befriedigen (vgl. BVerwG, Urt. vom 18.12.1986 - 3 C 67.85 -, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11 ).

    Zur Umsetzung des Planes ergehen sodann - in einem zweiten Schritt - gegenüber den einzelnen Krankenhausträgern Feststellungsbescheide über die Aufnahme oder die Nichtaufnahme des jeweiligen Krankenhauses in den Krankenhausplan (§ 8 Abs. 1 KHG, § 7 Abs. 1 LKHG; zum Vorstehenden BVerwG, Urt. vom 25.07.1985 - 3 C 25.84 -, BVerwGE 72, 38 ; Urt. vom 18.12.1986 - 3 C 67.85 -, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11 = NJW 1987, 2318 = MedR 1988, 263).

    Er ist weder Rechtsnorm noch Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung), sondern bloßes Verwaltungsinternum (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urt. vom 26.03.1981 - 3 C 134.79 -, BVerwGE 62, 86 ; Urt. vom 25.07.1985, a.a.O. ; Urt. vom 18.12.1986, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 9 S 1572/01
    Zur Umsetzung des Planes ergehen sodann - in einem zweiten Schritt - gegenüber den einzelnen Krankenhausträgern Feststellungsbescheide über die Aufnahme oder die Nichtaufnahme des jeweiligen Krankenhauses in den Krankenhausplan (§ 8 Abs. 1 KHG, § 7 Abs. 1 LKHG; zum Vorstehenden BVerwG, Urt. vom 25.07.1985 - 3 C 25.84 -, BVerwGE 72, 38 ; Urt. vom 18.12.1986 - 3 C 67.85 -, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11 = NJW 1987, 2318 = MedR 1988, 263).

    Er ist weder Rechtsnorm noch Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung), sondern bloßes Verwaltungsinternum (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urt. vom 26.03.1981 - 3 C 134.79 -, BVerwGE 62, 86 ; Urt. vom 25.07.1985, a.a.O. ; Urt. vom 18.12.1986, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 9 S 1572/01
    Er ist weder Rechtsnorm noch Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung), sondern bloßes Verwaltungsinternum (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urt. vom 26.03.1981 - 3 C 134.79 -, BVerwGE 62, 86 ; Urt. vom 25.07.1985, a.a.O. ; Urt. vom 18.12.1986, a.a.O.).

    Das zeigt auch § 7 Abs. 1 Satz 4 LKHG: Wird auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung der Feststellungsbescheid geändert, so ändert er insoweit unmittelbar den Krankenhausplan (vgl. ebenso bereits BVerwG, Urt. vom 26.03.1981 - 3 C 134.79 -, BVerwGE 62, 86).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2001 - 9 S 772/01

    Fehlender Anordnungsgrund für Schutz gegen Aufnahme eines Konkurrenten in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 9 S 1572/01
    Das hat der Senat in einem ähnlich gelagerten Fall bereits entschieden (Beschluss vom 06.11.2001 - 9 S 772/01 -).

    Vielmehr muss ein Vorteil, den der Konkurrent allein infolge der Verfahrens- und Prozessdauer erlangt hat, bei der rechtlichen Beurteilung ausgeblendet werden (so bereits Beschluss vom 06.11.2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 9 S 1572/01
    Vorbeugende Rechtsmittel sind daher nur dann zulässig, wenn ein besonderes schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, wenn mit anderen Worten der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des nachgängigen einstweiligen Rechtsschutzes etwa nach §§ 80, 80a VwGO - mit für den Rechtsschutzsuchenden unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (BVerwG, Urt. vom 08.09.1972 - IV C 17.71 -, BVerwGE 40, 323 ; st. Rspr.).
  • BGH, 24.03.2016 - I ZR 263/14

    Anmeldeplicht für Zuwendungen eines Landkreises an eine als gGmbH betriebene

    Im Hinblick auf die regelmäßige Aktualisierung des Krankenhausplans, seine Anpassung durch Einzelfallentscheidungen und seine Fortschreibung bei Bedarf könnten andere Krankenhausträger auch später beantragen, mit dem den Kreiskrankenhäusern Calw und Nagold zugeteilten Bettenkontingent in den Krankenhausplan aufgenommen zu werden (vgl. VGH Mannheim, NVwZ-RR 2002, 507, 508).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 9 S 2240/06

    Klagebefugnis eines Krankenhausträgers gegen die Aufnahme von Betten eines

    Dem folgend hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 20.12.2004 - 9 S 2530/04 - (juris) den Antrag eines um die (Neu)Aufnahme in den Krankenhausplan konkurrierenden Bewerbers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner (zulässigen) Anfechtungsklage gegen den zugunsten eines ebenfalls die Aufnahme begehrenden Mitbewerbers erteilten und für sofort vollziehbar erklärten Änderungsfeststellungsbescheid für zulässig erachtet (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.11.2005 - 13 B 1626/05 -, NVwZ-RR 2006, 481; im Ergebnis noch a.A. der Senat in seinen Beschlüssen vom 06.11.2001 - 9 S 772/01 -, NVwZ-RR 2002, 504 und vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -, ESVGH 52, 137).

    Dies kann die Behörde unter Umständen dazu zwingen, für eine gewisse Übergangszeit die Bedarfsüberdeckung hinzunehmen und die weitere Entwicklung abzuwarten (vgl. Beschluss des Senats vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2004 - 9 S 2530/04

    Vorläufiger Rechtsschutz für ein konkurrierendes Krankenhaus gegen Aufnahme eines

    Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass ein besonderes öffentliches Interesse an dem sofortigen Eintritt der Wirkungen des Änderungsfeststellungsbescheids des Regierungspräsidiums Freiburg vom 22.12.2003 (vgl. dazu Beschluss des Senats 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -, ESVGH 52, 137), mit dem 24 Planbetten/Plätze des Klinikums der Beigeladenen im Fachgebiet Psychotherapeutische Medizin ohne Änderung der Gesamtbettenzahl durch Umwandlung vorhandener Betten anderer Fachbereiche in den Krankenhausplan aufgenommen wurden, nicht besteht.

    Effektiver Rechtsschutz ist daher nur gewährleistet, wenn dem übergangenen Krankenhaus zeitnah die Möglichkeit der Drittanfechtung eingeräumt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.01.2004, a. a. O.; im Ergebnis a. A. noch der Senat in seinen Beschlüssen vom 06.11.2001 - 9 S 772/01 -, NVwZ-RR 2002, 504 und vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -, a. a. O.).

    Die grundsätzliche Versorgungsgeeignetheit des Krankenhauses der Antragstellerin wird damit jedoch nicht in Frage gestellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.12.1986 - 3 C 67/85 -, NJW 1987, 2318), was angesichts der rechtskräftigen sozialgerichtlichen Einschätzung im Übrigen auch kaum nachvollziehbar wäre, auch wenn diese für die krankenhausplanerische Auswahlentscheidung in keiner Weise bindend ist (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -, a. a. O. und vom 03.12.2001 - 9 S 2187/01 - ; vgl. auch BSG, Urteil vom 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 -, BSGE 87, 25).

    Dies hindert zwar nicht, sich neu bewerbende Krankenhäuser nach Überprüfung der Auswahlentscheidung in den Krankenhausplan aufzunehmen, auch wenn dies zu einer (vorübergehenden) Bedarfsüberdeckung bis zu deren Rückführung in einem gesonderten Verfahren, sei es nach dem KHG oder sei es nach dem SGB V, führt (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -, a. a. O.).

    Die Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren beruht auf §§ 52 Abs. 2, 53 Abs. 3 GKG (vgl. Beschlüsse des Senats 06. und 20.11.2001, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2006 - 9 S 2182/06

    Vorläufiger Rechtsschutz: Zum Anspruch auf effektiven Rechtsschutz eines

    Dem folgend hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 20.12.2004 - 9 S 2530/04 - (juris) den Antrag eines um die (Neu)Aufnahme in den Krankenhausplan konkurrierenden Bewerbers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner (zulässigen) Anfechtungsklage gegen den zugunsten eines ebenfalls die Aufnahme begehrenden Mitbewerbers erteilten und für sofort vollziehbar erklärten Änderungsfeststellungsbescheid für zulässig erachtet (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.11.2005 - 13 B 1626/05 -, NVwZ-RR 2006, 481; im Ergebnis noch a.A. der Senat in seinen Beschlüssen vom 06.11.2001 - 9 S 772/01 -, NVwZ-RR 2002, 504 und vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -, ESVGH 52, 137).

    Dies ist sicherlich der Fall, wenn in demselben Bescheid nach einer Auswahlentscheidung zugleich über eine entsprechende Bettenreduzierung bei bereits vorhandenen Plankrankenhäusern entschieden ist (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -, a.a.O.).

    Die Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren beruht auf §§ 39 Abs. 1, 53 Abs. 3 Nr. 2, 52 Abs. 1 und 2 GKG (vgl. Beschlüsse des Senats vom 06.11.2001 - 9 S 772/01 - und vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 20.02.2002 - 1 K 148/00

    Kündigung eines Versorgungsvertrags mit einem Plankrankenhaus, SGB 5 § 110

    Die Kündigungsmöglichkeit soll gerade sicherstellen, dass im Interesse der Wirtschaftlichkeit des Krankenhausver-sorgungswesens ein Überhang abgebaut, d.h. eine durch die (sukzessive) Aufnahme mehrerer Krankenhäuser in den Krankenhausplan eingetretene Überversorgung zurückgeführt wird (BSG, Urt. v. 29.05.1996 <3 RK 23/95>;Urt. v. 06.08.1998 <B 3 KR 3/98 R>, Fundstelle jeweils in JURIS; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.11.2001 - 9 S 1572/01 - Fundstelle in VENSA).

    Dies gilt auch bei gleichzeitig geltend gemachten Aufnahmeansprüchen mehrerer Bewerber, wenn ein bestimmter Bedarf im Krankenhausplan erstmals ermittelt und unter diesen Bewerbern aufgeteilt wird (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.11.2001, a.a.O., EAS. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 9 S 1821/05

    Beiladung und Aufnahme in den Krankenhausplan

    Darum wird auch der Rechtsstreit um einen Feststellungsbescheid durch die Existenz oder die Bestandskraft eines gegenüber dritten Krankenhausträgern bereits ergangenen anderen Feststellungsbescheids rechtlich gerade nicht präjudiziert, um einer Versteinerung der Krankenhauslandschaft vorzubeugen und neuen Krankenhäusern eine Chance auf spätere Aufnahme in den Krankenhausplan zu eröffnen (vgl. Beschluss des Senats vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -, ESVGH 52, 107; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 04.03.2004, a.a.O.).

    Erst durch diese - von den Beschwerdeführern uneingeschränkt angreifbaren - Entscheidungen würden die Rechte bisher bevorzugter Mitbewerber wieder verbindlich geregelt, wenn sich nämlich ergibt, dass sein Krankenhausvolumen aus dem Krankenhausplan ganz oder teilweise zu streichen ist (vgl. Beschluss des Senats vom 20.11.2001, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2002 - 9 S 1586/01

    Aufnahme in den Krankenhausplan - Bedarfsanalyse

    Das hat der Senat mit Beschluss vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 - abgelehnt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2002 - 13 B 1186/02

    Feststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Landes-Krankenhausplan;

    hierzu auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 - (den Parteien bekannt).

    hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 100/13

    Auswahl um Versorgungsbedarf bei mehreren um ihn konkurrierenden Krankenhäusern;

    Nimmt die Behörde ein Krankenhaus in den Plan auf, ohne eine Auswahlentscheidung zum Nachteil eines anderen Krankenhauses zu treffen, so werden Rechte des anderen Krankenhauses nicht berührt; es besteht kein subjektives Recht eines Plankrankenhauses darauf, dass die Behörde eine rechtmäßige Auswahlentscheidung trifft und eine Überversorgung vermeidet oder abbaut (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 - NVwZ-RR 2002, 507).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2005 - 9 S 240/05

    Aufnahme in den Krankenhausplan - Bedarfsanalyse

    Dies schließt freilich ein, dass dieser Wert - etwa wie zu dem der Verweildauer durch Befragung von entsprechenden Krankenhäusern, die ihren Betrieb bereits aufgenommen haben - überprüft und bei einer erneuten Bedarfsanalyse gegebenenfalls fortgeschrieben wird, wenn konkrete eigene Erfahrungswerte des Beklagten auf breiter Basis über einen längeren Zeitraum vorliegen und eine Korrektur erfordern (vgl. dazu auch Beschluss des Senats vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -. ESVGH 52, 107).
  • VG Schleswig, 06.09.2016 - 1 A 5/15

    Krankenhausrecht einschl. Krankenhauspflegesätze

  • VG Karlsruhe, 27.10.2005 - 1 K 1394/05

    Linienverkehr; Zulassung; Konkurrentenstreit; Finanzierungsvereinbarung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2003 - 16 B 2363/02

    D (A), Konventionsflüchtlinge, Aufenthaltsbefugnis, Sozialhilfe, Hilfe zum

  • VG Minden, 07.06.2002 - 3 L 411/02

    Aufnahme der Abteilung für Hämatologie in den Krankenhausplan des Landes

  • VG Aachen, 11.03.2016 - 7 K 2449/14

    Krankenhaus; Planbetten; Erhöhung; Auswahlentscheidung; Wettbewerb; Klagebefugnis

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 10.05.2001 - 8 NG 1310/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3359
VGH Hessen, 10.05.2001 - 8 NG 1310/01 (https://dejure.org/2001,3359)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.05.2001 - 8 NG 1310/01 (https://dejure.org/2001,3359)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - 8 NG 1310/01 (https://dejure.org/2001,3359)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 Abs 6 VwGO, § 3 Abs 1 Nr 3 LadSchlG, § 16 Abs 1 S 1 LadSchlG
    Klage eines Beschäftigten gegen Verlängerung der Ladenöffnungszeit

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 6; ; LadSchlG § 3 Abs. 1 Nr. 3; ; LadSchlG § 16 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de

    Gewerberecht - Ladenöffnung, Ladenöffnungszeit, Normenkontrolle, Eilverfahren, Ladenschluß, schwerer Nachteil, Abwägung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freigabe von fünf Stunden zusätzlicher Ladenöffnungszeiten an einem Wochenende durch Verordnung; "Schwerer Nachteil" für einen Beschäftigten im Einzelhandel durch zusätzliche Ladenöffnungszeiten; Grenze des Zumutbaren bei Arbeitsbelastung durch zusätzliche ...

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 209
  • NVwZ-RR 2002, 28
  • DVBl 2002, 420 (Ls.)
  • DÖV 2002, 174
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1998 - 14 S 2844/98

    Fehlender "schwerer Nachteil" für eine vorläufige Außervollzugsetzung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.2001 - 8 NG 1310/01
    Die Freigabe von fünf Stunden zusätzlicher Ladenöffnungszeiten an einem Wochenende durch eine auf § 16 LadSchlG gegründete Verordnung stellt für einen Beschäftigten im Einzelhandel regelmäßig keinen "schweren Nachteil" dar, der es "dringend gebietet", die Verordnung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO vorläufig außer Vollzug zu setzen (vgl. VGH Mannheim, vom 23. November 1998 - 14 S 2844/98 - DÖV 1999, 260 = GewA 1999, 172 = NJW 1999, 1569).

    Insofern sind die Erfolgsaussichten eines gestellten Normenkontrollantrags bei der Entscheidung über den vorläufigen Rechtsschutzantrag dann mit in die Bewertung einzubeziehen, wenn sich die angegriffene Norm bereits im Eilverfahren als offensichtlich gültig oder als offensichtlich ungültig erweist (vgl. VGH Mannheim, vom 23. November 1998 - 14 S 2844/98 - DÖV 1999, 260 = GewA 1999, 172 = NJW 1999, 1569).

    Die Freigabe von fünf Stunden zusätzlicher Ladenöffnungszeiten an einem Wochenende durch eine auf § 16 LadSchlG gegründete Verordnung stellt für einen Beschäftigten im Einzelhandel regelmäßig keinen "schweren Nachteil" dar, der es "dringend gebietet", die Verordnung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO vorläufig außer Vollzug zu setzen (vgl. VGH Mannheim, vom 23. November 1998, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 02.06.1999 - 7 M 1875/99

    Ausnahme von Ladenschlusszeiten bei Musikfest; Ladenschluss; Musikfest;

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.2001 - 8 NG 1310/01
    Dies bedeutet, dass eine einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO nur ergehen kann, wenn die dafür sprechenden Gründe so schwer wiegen, dass der Erlass unabweisbar erscheint (vgl. OVG Lüneburg, vom 2. Juni 1999 - 7 M 1875/99 - NVwZ-RR 1999, 738 = GewA 1999, 425; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., 2000, Rdnr. 148 zu § 47 m.w.N.).

    Demgegenüber würden bei einer Aussetzung der Vollziehung die Einzelhandelsbetriebe, die auf die Gültigkeit der Rechtsverordnung vertrauen, unter Umständen erheblichen Schaden erleiden, der bei einer Erfolglosigkeit des Normenkontrollantrags in der Hauptsache kaum ausgeglichen werden könnte (vgl. OVG Lüneburg, vom 2. Juni 1999, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 02.09.2002 - 3 N 4/01

    Polizeiverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen; Erweiterte

    OVG Bremen, Urteil vom 04.09.2001 - 1 D 307/01 -, GewArch 2001, 472-474; OVG Lüneburg, Beschluß vom 21.03.2001 - 7 K 707/00 -, NVwZ-RR 2001, 736, 737 [OVG Niedersachsen 21.03.2001 - 7 K 707/00]; HessVGH, Beschluß vom 10.05.2001 - 8 NG 1310/01 -, NVwZ-RR 2002, 28, der einen erheblichen Besucherzustrom durch das Frankfurter Wolkenkratzer- Festival nicht von vornherein als ausgeschlossen ansieht.

    OVG Bremen, Urteil vom 04.09.2001 - 1 D 307/01 -, GewArch 2001, 472-475; HessVGH, Beschluß vom 10.05.2001 - 8 NG 1310/01 -, NVwZ-RR 2002, 28.

    zu einer ganz ähnlichen Prognose des Besucherverhaltens mit Blick auf Stadtbummel, gastronomische Stärkung und Einkäufe HessVGH, Beschluß vom 10.05.2001 - 8 NG 1310/01 -, NVwZ-RR 2002, 28; OVG Bremen, Urteil vom 04.09.2001 - 1 D 307/01 -, GewArch 2001, 472-475; summarischer OVG Lüneburg, Beschluß vom 21.03.2001 - 7 K 707/00 - soweit ersichtlich ergingen die Entscheidungen jeweils aufgrund der Lebenserfahrung ohne spezielle Beweiserhebung.

  • VGH Hessen, 24.07.2006 - 8 NG 1156/06

    Erfolgloses Normenkontrolleilverfahren gegen die Geschäftsordnung eines

    Insofern sind die Erfolgsaussichten eines gestellten Normenkontrollantrags bei der Entscheidung über den vorläufigen Rechtsschutzantrag dann mit in die Bewertung einzubeziehen, wenn sich die angegriffene Norm bereits im Eilverfahren als offensichtlich gültig oder als offensichtlich ungültig erweist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 10. Mai 2001 - 8 NG 1310/01 - juris = ESVGH 51, 209; Beschluss vom 8. September 2000, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 8 L 4694/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5885
OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 8 L 4694/99 (https://dejure.org/2001,5885)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.12.2001 - 8 L 4694/99 (https://dejure.org/2001,5885)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 8 L 4694/99 (https://dejure.org/2001,5885)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unterschiedliche Kammerbeiträge für praktizierende Ärzte und gutachterlich tätige, nicht praktizierende Ärzte

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 3 Abs 1 GG
    Beitrag; Gleichheitssatz; Gutachter; nicht praktizierendes Kammermitglied; praktizierender Arzt; vorteilsbezogene Beitragsbemessung; Ärztekammer; Ärztekammerbeitrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 420 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 33.89

    Ärztekammer - Kammerbeiträge - Bemessung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 8 L 4694/99
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1993 (1 C 33.89) sei es nicht zulässig, die Kammermitglieder, die nicht mit der Heilbehandlung und der Bekämpfung von Krankheiten befasst seien, zu gleich hohen Kammerbeiträgen wie die niedergelassenen und in Krankenhäusern tätigen Ärzte heranzuziehen.

    Die Beklagte hat beantragt, die Klage abzuweisen, auf die Begründung ihrer Bescheide verwiesen und ergänzend vorgetragen, dass dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1993 (1 C 33.89) nicht entnommen werden könne, dass die Vorteile, die die mit der Heilbehandlung und der Bekämpfung von Krankheiten praktisch befassten Ärzte und die nicht praktizierenden Ärzte aus der Kammertätigkeit zögen, im Ergebnis nicht identisch seien.

    Das ist der Fall, wenn er bei der Bemessung der Mitgliedsbeiträge, die der Abgeltung eines besonderen Vorteils, nämlich des sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Nutzens, dienen, gegen das Äquivalenzprinzip oder den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen hat (BVerwG, Urt. v. 25.11.1971 - I C 48.65 - BVerwGE 39, 100, 107 f.; BVerwG, Urt. v. 26.6.1990 - 1 C 45.87 - Buchholz 430.3, Kammerbeiträge Nr. 22; BVerwG, Urt. v. 26.1.1993 - 1 C 33/89 - BVerwGE 92, 24 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 25.7.1989 - 1 B 110.89 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.6.1998 - 2 S 1605/97 - Senatsurt. v. 6.9.1996 - 8 L 728/95 - Senatsurt. v. 29.11.1993, a.a.O.).

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, das der für die Beitragsbemessung maßgebende Nutzen nicht in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil, der sich bei dem einzelnen Mitglied messbar niederschlägt, bestehen muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1993, a.a.O.).

    Dieser Beitragsmaßstab begegnet keinen rechtlichen Bedenken, soweit er auf das Einkommen der Kammermitglieder abstellt, weil bei der gebotenen typisierenden Betrachtung die Annahme gerechtfertigt ist, dass mit der Höhe der ärztlichen Einkünfte regelmäßig auch der materielle und immaterielle Nutzen aus der Existenz und dem Wirken der Beklagten zunimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1993, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 25.7.1989, a.a.O.; Senatsurt. v. 29.11.1993, a.a.O. ; Senatsurt. v. 6.9.1996, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.6.1998, a.a.O.).

    Diese Aufgabe ist vorwiegend auf praktizierende Ärzte ausgerichtet (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1993, a.a.O.; Senatsurt. v. 29.11.1993, a.a.O.).

    Dementsprechend ist die Arbeit der Beklagten im besonderen Maße auf deren Belange zugeschnitten, zumal die Mitglieder der Beklagten ganz überwiegend mit der Heilbehandlung und der Bekämpfung von Krankheiten praktisch befasste Ärzte sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1993, a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 26. Januar 1993 (a.a.O.) ausdrücklich festgestellt, dass den Kammermitgliedern, die nicht mit der Heilbehandlung und Bekämpfung von Krankheiten praktisch befasst sind, schon mit Rücksicht auf die Aufgabe der Ärztekammer keine auf ihre Tätigkeit ausgerichtete Wahrnehmung und Förderung beruflicher Belange zuteil wird, die mit der Interessenwahrnehmung für die praktizierenden Ärzte vergleichbar wäre.

    Die Beitragsfestsetzung kann nicht bis zu der rechtlich zulässigen Grenze aufrechterhalten bleiben, weil es der Beklagten überlassen bleiben muss, innerhalb des ihr zustehenden Gestaltungsspielraums die Beiträge der Gruppe von Ärzten, zu denen der Kläger gehört, unter Beachtung des Gleichheitssatzes satzungsmäßig festzulegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1993, a.a.O.; Senatsurt. v. 29.11.1993 u. v. 6.9.1996, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 06.09.1996 - 8 L 728/95

    Ärztekammer; Höhe der Beiträge; Gleichheitssatz; Äquivalenzprinzip

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 8 L 4694/99
    Im übrigen habe das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht durch Urteil vom 6. September 1996 (8 L 728/95) festgestellt, dass das Einkommen der allein organisatorisch und administrativ tätigen Mediziner nicht in vergleichbarem Maße wie bei den mit der Heilbehandlung und der Bekämpfung von Krankheiten befassten Ärzten Indikator für die Vorteile aus der Kammertätigkeit sei.

    Das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. September 1996 (8 L 728/95) sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, weil es nur die mit organisatorischen und administrativen Aufgaben betrauten Ärzte betreffe.

    Das ist der Fall, wenn er bei der Bemessung der Mitgliedsbeiträge, die der Abgeltung eines besonderen Vorteils, nämlich des sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Nutzens, dienen, gegen das Äquivalenzprinzip oder den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen hat (BVerwG, Urt. v. 25.11.1971 - I C 48.65 - BVerwGE 39, 100, 107 f.; BVerwG, Urt. v. 26.6.1990 - 1 C 45.87 - Buchholz 430.3, Kammerbeiträge Nr. 22; BVerwG, Urt. v. 26.1.1993 - 1 C 33/89 - BVerwGE 92, 24 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 25.7.1989 - 1 B 110.89 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.6.1998 - 2 S 1605/97 - Senatsurt. v. 6.9.1996 - 8 L 728/95 - Senatsurt. v. 29.11.1993, a.a.O.).

    Dieser Beitragsmaßstab begegnet keinen rechtlichen Bedenken, soweit er auf das Einkommen der Kammermitglieder abstellt, weil bei der gebotenen typisierenden Betrachtung die Annahme gerechtfertigt ist, dass mit der Höhe der ärztlichen Einkünfte regelmäßig auch der materielle und immaterielle Nutzen aus der Existenz und dem Wirken der Beklagten zunimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1993, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 25.7.1989, a.a.O.; Senatsurt. v. 29.11.1993, a.a.O. ; Senatsurt. v. 6.9.1996, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.6.1998, a.a.O.).

    Die Beklagte hat in früheren Verfahren auch eingeräumt, dass mit Rücksicht auf die Zahlenverhältnisse ihrer Mitglieder der Schwerpunkt ihrer Kammertätigkeit auf die praktisch tätigen Ärzte ausgerichtet ist (vgl. Senatsurt. v. 6.9.1996, a.a.O.).

    Ausgehend davon hat der Senat bereits durch Urteil vom 6. September 1996 (a.a.O.) entschieden, dass die Beklagte in § 2 BO bei der Formulierung der Vorteilsbezogenheit des Beitragsmaßstabs gleichsam "übertypisiert" hat, indem sie für Mitglieder, die zwar eine ärztliche Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 BO ausüben, aber dauerhaft nicht als praktizierende Ärzte arbeiten, keine eigene Beitragsgruppe gebildet hat.

    Die Beitragsfestsetzung kann nicht bis zu der rechtlich zulässigen Grenze aufrechterhalten bleiben, weil es der Beklagten überlassen bleiben muss, innerhalb des ihr zustehenden Gestaltungsspielraums die Beiträge der Gruppe von Ärzten, zu denen der Kläger gehört, unter Beachtung des Gleichheitssatzes satzungsmäßig festzulegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1993, a.a.O.; Senatsurt. v. 29.11.1993 u. v. 6.9.1996, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 29.11.1993 - 8 L 11/90

    Ärztliche Tätigkeit; Kammerbeitragsrecht; Klinisches Fach; Theoretisches Fach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 8 L 4694/99
    3 St 4/89">NJW 1990 S. 786; Senatsurt. v. 29.11.1993 - 8 L 11/90 - OVGE 44, 394).

    Das ist der Fall, wenn er bei der Bemessung der Mitgliedsbeiträge, die der Abgeltung eines besonderen Vorteils, nämlich des sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Nutzens, dienen, gegen das Äquivalenzprinzip oder den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen hat (BVerwG, Urt. v. 25.11.1971 - I C 48.65 - BVerwGE 39, 100, 107 f.; BVerwG, Urt. v. 26.6.1990 - 1 C 45.87 - Buchholz 430.3, Kammerbeiträge Nr. 22; BVerwG, Urt. v. 26.1.1993 - 1 C 33/89 - BVerwGE 92, 24 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 25.7.1989 - 1 B 110.89 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.6.1998 - 2 S 1605/97 - Senatsurt. v. 6.9.1996 - 8 L 728/95 - Senatsurt. v. 29.11.1993, a.a.O.).

    Dieser Beitragsmaßstab begegnet keinen rechtlichen Bedenken, soweit er auf das Einkommen der Kammermitglieder abstellt, weil bei der gebotenen typisierenden Betrachtung die Annahme gerechtfertigt ist, dass mit der Höhe der ärztlichen Einkünfte regelmäßig auch der materielle und immaterielle Nutzen aus der Existenz und dem Wirken der Beklagten zunimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1993, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 25.7.1989, a.a.O.; Senatsurt. v. 29.11.1993, a.a.O. ; Senatsurt. v. 6.9.1996, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.6.1998, a.a.O.).

    Der Senat hat bereits festgestellt, dass die Aufgabe der Beklagten sich vorrangig auf die Belange der mit der Heilbehandlung und der Bekämpfung von Krankheiten praktisch befassten Ärzte - seien sie freiberuflich tätig oder abhängig beschäftigt - konzentriert (Senatsurt. v. 6.9.1996 u. v. 29.11.1993, a.a.O.).

    Diese Aufgabe ist vorwiegend auf praktizierende Ärzte ausgerichtet (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1993, a.a.O.; Senatsurt. v. 29.11.1993, a.a.O.).

    Dieser Umstand schließt es zwar nicht aus, dass sich das Wirken der Beklagten auch für die Mitglieder vorteilhaft auswirkt, die sich nicht mit der Behandlung und Bekämpfung von Krankheiten und der Linderung von Leiden praktisch befassen (Senatsurt. v. 6.9.1996 u. v. 29.11.1993, a.a.O.).

    Dieser Nutzen ist jedoch wesentlich geringer als derjenige der praktisch tätigen Ärzte (Senatsurt. v. 6.9.1996 u. v. 29.11.1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92

    Investitionsgesetz - Investitionsvorrangverfahren - Investitionsbescheinigung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 8 L 4694/99
    Die Schriftform ist grundsätzlich nur dann gewahrt, wenn das Widerspruchsschreiben vom Kläger oder seinem Prozessbevollmächtigten handschriftlich unterschrieben ist (BVerwG, Urt. v. 18.12.1992 - 7 C 16.92 - Beschl. v. 26.6.1980 - 7 B 160.79 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 8; Kopp/Schenke, VwGO, Komm., 12. Aufl., § 70 Rn. 2, § 81 Rn. 5).

    Eine Ausnahme gilt lediglich dann, wenn sich aus dem Schriftsatz allein oder in Verbindung mit den beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne dass darüber Beweis erhoben werden müsste (BVerwG, Urt. v. 18.12.1992, a.a.O.; Beschl. v. 26.6.1980, a.a.O., Kopp/Schenke, § 70 Rn. 2 m. w. Nachw.).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 7 B 160.79

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 8 L 4694/99
    Die Schriftform ist grundsätzlich nur dann gewahrt, wenn das Widerspruchsschreiben vom Kläger oder seinem Prozessbevollmächtigten handschriftlich unterschrieben ist (BVerwG, Urt. v. 18.12.1992 - 7 C 16.92 - Beschl. v. 26.6.1980 - 7 B 160.79 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 8; Kopp/Schenke, VwGO, Komm., 12. Aufl., § 70 Rn. 2, § 81 Rn. 5).

    Eine Ausnahme gilt lediglich dann, wenn sich aus dem Schriftsatz allein oder in Verbindung mit den beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne dass darüber Beweis erhoben werden müsste (BVerwG, Urt. v. 18.12.1992, a.a.O.; Beschl. v. 26.6.1980, a.a.O., Kopp/Schenke, § 70 Rn. 2 m. w. Nachw.).

  • BVerwG, 25.07.1989 - 1 B 110.89

    Bindung einer öffentlich-rechtlichen Berufsorganisation an im öffentlichen Recht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 8 L 4694/99
    Das ist der Fall, wenn er bei der Bemessung der Mitgliedsbeiträge, die der Abgeltung eines besonderen Vorteils, nämlich des sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Nutzens, dienen, gegen das Äquivalenzprinzip oder den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen hat (BVerwG, Urt. v. 25.11.1971 - I C 48.65 - BVerwGE 39, 100, 107 f.; BVerwG, Urt. v. 26.6.1990 - 1 C 45.87 - Buchholz 430.3, Kammerbeiträge Nr. 22; BVerwG, Urt. v. 26.1.1993 - 1 C 33/89 - BVerwGE 92, 24 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 25.7.1989 - 1 B 110.89 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.6.1998 - 2 S 1605/97 - Senatsurt. v. 6.9.1996 - 8 L 728/95 - Senatsurt. v. 29.11.1993, a.a.O.).

    Dieser Beitragsmaßstab begegnet keinen rechtlichen Bedenken, soweit er auf das Einkommen der Kammermitglieder abstellt, weil bei der gebotenen typisierenden Betrachtung die Annahme gerechtfertigt ist, dass mit der Höhe der ärztlichen Einkünfte regelmäßig auch der materielle und immaterielle Nutzen aus der Existenz und dem Wirken der Beklagten zunimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1993, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 25.7.1989, a.a.O.; Senatsurt. v. 29.11.1993, a.a.O. ; Senatsurt. v. 6.9.1996, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.6.1998, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1998 - 2 S 1605/97

    Normenkontrolle der Beitragssatzung einer Ärztekammer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 8 L 4694/99
    Das ist der Fall, wenn er bei der Bemessung der Mitgliedsbeiträge, die der Abgeltung eines besonderen Vorteils, nämlich des sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Nutzens, dienen, gegen das Äquivalenzprinzip oder den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen hat (BVerwG, Urt. v. 25.11.1971 - I C 48.65 - BVerwGE 39, 100, 107 f.; BVerwG, Urt. v. 26.6.1990 - 1 C 45.87 - Buchholz 430.3, Kammerbeiträge Nr. 22; BVerwG, Urt. v. 26.1.1993 - 1 C 33/89 - BVerwGE 92, 24 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 25.7.1989 - 1 B 110.89 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.6.1998 - 2 S 1605/97 - Senatsurt. v. 6.9.1996 - 8 L 728/95 - Senatsurt. v. 29.11.1993, a.a.O.).

    Dieser Beitragsmaßstab begegnet keinen rechtlichen Bedenken, soweit er auf das Einkommen der Kammermitglieder abstellt, weil bei der gebotenen typisierenden Betrachtung die Annahme gerechtfertigt ist, dass mit der Höhe der ärztlichen Einkünfte regelmäßig auch der materielle und immaterielle Nutzen aus der Existenz und dem Wirken der Beklagten zunimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1993, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 25.7.1989, a.a.O.; Senatsurt. v. 29.11.1993, a.a.O. ; Senatsurt. v. 6.9.1996, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.6.1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87

    Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 8 L 4694/99
    Das ist der Fall, wenn er bei der Bemessung der Mitgliedsbeiträge, die der Abgeltung eines besonderen Vorteils, nämlich des sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Nutzens, dienen, gegen das Äquivalenzprinzip oder den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen hat (BVerwG, Urt. v. 25.11.1971 - I C 48.65 - BVerwGE 39, 100, 107 f.; BVerwG, Urt. v. 26.6.1990 - 1 C 45.87 - Buchholz 430.3, Kammerbeiträge Nr. 22; BVerwG, Urt. v. 26.1.1993 - 1 C 33/89 - BVerwGE 92, 24 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 25.7.1989 - 1 B 110.89 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.6.1998 - 2 S 1605/97 - Senatsurt. v. 6.9.1996 - 8 L 728/95 - Senatsurt. v. 29.11.1993, a.a.O.).
  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 48.65

    Pflichtmitgliedschaft eines Amtsarztes bei der Landesärztekammer als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 8 L 4694/99
    Das ist der Fall, wenn er bei der Bemessung der Mitgliedsbeiträge, die der Abgeltung eines besonderen Vorteils, nämlich des sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Nutzens, dienen, gegen das Äquivalenzprinzip oder den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen hat (BVerwG, Urt. v. 25.11.1971 - I C 48.65 - BVerwGE 39, 100, 107 f.; BVerwG, Urt. v. 26.6.1990 - 1 C 45.87 - Buchholz 430.3, Kammerbeiträge Nr. 22; BVerwG, Urt. v. 26.1.1993 - 1 C 33/89 - BVerwGE 92, 24 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 25.7.1989 - 1 B 110.89 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.6.1998 - 2 S 1605/97 - Senatsurt. v. 6.9.1996 - 8 L 728/95 - Senatsurt. v. 29.11.1993, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LC 102/08

    Vereinbarkeit der Bemessung der Beitragshöhe für die Mitglieder der Ärztekammer

    Hingegen ist es nicht Aufgabe des Senats festzustellen, ob die Beklagte die in jeder Hinsicht zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14. Februar 2002 - 6 B 73.01, - Buchholz 451.45, § 113 HwO Nr. 5, und v. 25. Juli 1989 - 1 B 109.89 -, Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 19; Senatsbeschl. v. 9. Dezember 2002 - 8 LA 156/02 -, NVwZ-RR 2003, 664, 665; Senatsurt. v. 13. Dezember 2001 - 8 L 4694/99 -, OVGE 49, 332, 334).

    Schließlich ist es mit Artikel 3 Abs. 1 GG vereinbar, entsprechend dem Gedanken der Solidargemeinschaft wirtschaftlich schwächere Mitglieder zum Nachteil der leistungsstärkeren zu entlasten, so dass jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu den Kosten der Körperschaft beiträgt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. Oktober 1984 - 1 BvL 18/82, 1 BvL 46/83, 1 BvL 2/84 -, BVerfGE 68, 155, 173; BVerwG, Beschl. v. 14. Februar 2002, a. a. O.; Urt. v. 26. April 2006 - 6 C 19/05 -, BVerwGE 125, 384 ff., v. 5. Dezember 2000 - 1 C 11.00 -, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 44, v. 26. Januar 1993 - 1 C 33.89 -, BVerwGE 92, 24, 26, v. 3. September 1991 - 1 C 24.88 - Buchholz 451.45, § 73 HwO Nr. 1; Senatsbeschl. v. 9. Dezember 2002 - 8 LA 156/02 -, NVwZ-RR 2003, 664, 665, Senatsurt. v. 13. Dezember 2001, a. a. O. und v. 25. September - 8 LC 31/07 -, juris).

    In seinem Urteil vom 13. Dezember 2001 (a.a.O.), das die Beklagte veranlasst hat, die Beitragsgruppe nach § 3 Abs. 5 BO neu einzuführen, ist der Senat bei einer Gesamtschau der Aufgabenbereiche der Beklagten zu der Auffassung gelangt, dass den Ärzten, die mit der Heilbehandlung und Bekämpfung von Krankheiten praktisch befasst sind, ein wesentlich größerer Nutzen aus dem Wirken der Beklagten erwachse als den nicht praktizierenden Kammermitgliedern, zu denen auch die als Gutachter in öffentlich-rechtlichen Körperschaften tätigen Mediziner zählten.

    Entgegen der Ansicht der Klägerin hat sich der Senat in seinem Urteil vom 13. Dezember 2001 (a.a.O.) nicht in der Weise festgelegt, dass für die Berufsgruppe der nicht kurativ tätigen Ärzte eine Beitragsreduzierung von jedenfalls mehr als 10 % notwendig sei.

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2002 - 8 LA 156/02

    Berücksichtigungsfähigkeit von Ortszuschlagteilen im öffentlichen Dienst tätiger

    Die gerichtliche Überprüfung der Beitragsordnung einer berufsständischen Kammer ist darauf beschränkt, ob der Satzungsgeber die äußersten Grenzen seines Gestaltungsspielraums verlassen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.7.1989 - 1 B 109/89 - NJW 1990 S. 786; Senatsurt. v. 13.12.2001 - 8 L 4694/99 -).

    Das ist der Fall, wenn er bei der Bemessung der Mitgliedsbeiträge, die der Abgeltung des sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Nutzens dienen, gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen hat (BVerwG, Urt. v. 25.11.1971 - I C 48.65 - BVerwGE 39, 100, 107 f.; Urt. v. 26.1.1993 - 1 C 33/89 - BVerwGE 92, 24, m.w.N.; Senatsurt. v. 13.12.2001, a.a.O.).

    Da der Gleichheitssatz es verbietet, wesentlich Gleiches ohne hinreichenden sachlichen Grund ungleich oder wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln, müssen wesentliche Unterschiede hinsichtlich des Nutzens der Kammertätigkeit bei der Bemessung der Beiträge zur Ärztekammer berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1993, a.a.O.; Senatsurt. v. 13.12.2001, a.a.O.).

    Danach ist die Bemessung der Beiträge anhand des Einkommens aus ärztlicher Tätigkeit rechtlich nicht zu beanstanden, weil bei der gebotenen typisierenden Betrachtung die Annahme gerechtfertigt ist, dass mit der Höhe der ärztlichen Einkünfte regelmäßig auch der materielle und immaterielle Nutzen aus der Existenz und dem Wirken der Ärztekammer zunimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1993, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 25.7.1989, a.a.O.; Senatsurt. v. 13.12.2001, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2012 - 9 S 1352/11

    Kammerbeitrag für im öffentlichen Gesundheitsdienst und im Medizinischen Dienst

    Den Kammermitgliedern, die nicht mit der Heilbehandlung und der Bekämpfung von Krankheiten praktisch befasst sind, wird demnach schon mit Rücksicht auf die Aufgabe einer solchen Kammer keine vergleichbare, auf ihre Tätigkeit ausgerichtete Wahrnehmung und Förderung beruflicher Belange zuteil (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.1993, a.a.O., 27 f.; Nds. OVG, Urteile vom 13.12.2001 - 8 L 4694/99 -, Juris Rn. 32 f., und vom 15.06.2010 - 8 LC 102/08 -, Juris Rn. 40).

    Die im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes und des Medizinischen Dienstes der Krankenversichrung (MDK) beschäftigten Zahnärzte dürfen nicht zu gleich hohen Beiträgen herangezogen werden wie kurativ, das heißt behandelnd tätige Zahnärzte (ebenso: Nds. OVG, Urteile vom 13.12.2001, a.a.O., Rn. 32 f., und vom 15.06.2010, a.a.O., Rn. 40).

  • VG Oldenburg, 26.09.2008 - 7 A 740/08

    Beitragspflicht für die Ärztekammer (hier: Gutachter des Medizinischen Dienstes

    Diese Regelung geht auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2001 - 8 L 4694/99 - zurück; in diesem Rechtsstreit wehrte sich ein hauptberuflicher Gutachter des MDKN (wie die Klägerin) erfolgreich gegen seine Heranziehung zu dem vollen Beitrag für die Beklagte.

    Das ist der Fall, wenn er bei der Bemessung der Mitgliedsbeiträge, die der Abgeltung eines besonderen Vorteils, nämlich des sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Nutzens, dienen, gegen das Äquivalenzprinzip oder den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen hat (OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 8 L 4694/99 - m.w.N.).

    Dieser Beitragsmaßstab begegnet keinen rechtlichen Bedenken, soweit er auf das Einkommen der Kammermitglieder abstellt, weil bei der gebotenen typisierenden Betrachtung die Annahme gerechtfertigt ist, dass mit der Höhe der ärztlichen Einkünfte regelmäßig auch der materielle und immaterielle Nutzen aus der Existenz und dem Wirken der Beklagten zunimmt (OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Dezember 2001, a.a.O., m.w.N.).

  • VG Göttingen, 14.09.2005 - 1 A 207/04

    Arzt; Beitragsmaßstab; Gesundheitsamt; Gleichheitssatz; Kammerbeitrag;

    Das Urteil des Nds. OVG Lüneburg vom 13. Dezember 2001 - 8 L 4694/99 - sei auf den Kläger deshalb nicht übertragbar.

    Die gerichtliche Überprüfung einer Beitragsordnung berufsständischer Kammern ist darauf beschränkt, ob der Satzungsgeber die äußersten Grenzen seines Gestaltungsspielraums verlassen hat (OVG Lüneburg, Urteil vom 13.12.2001 - 8 L 4694/99 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 25.07.1989 - 1 B 109/99 - NJW 1990 S. 786).

    Zwar begegnet der Beitragsmaßstab keinen rechtlichen Bedenken, soweit er auf das Einkommen der Kammermitglieder abstellt, weil bei der gebotenen typisierenden Betrachtung die Annahme gerechtfertigt ist, dass mit der Höhe der ärztlichen Einkünfte regelmäßig auch der materielle und immaterielle Nutzen aus der Existenz und dem Wirken der Beklagten zunimmt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13.12.2001, a.a.O. m. w. Hinweisen).

  • VG Göttingen, 13.06.2002 - 1 A 1049/00

    Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit; Kammerbeitrag; Zytologielabor;

    Das ist der Fall, wenn er bei der Bemessung der Mitgliedsbeiträge, die der Abgeltung eines besonderen Vorteils dienen, nämlich des sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Nutzens, gegen das Äquivalenzprinzip oder den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen hat (BVerwG, a.a.O.; Urteil vom 30.01.1996 - 1 C 9/93 -, NJW 1997, 814, 816; OVG Lüneburg, Urteil vom 13.12.2001 - 8 L 4694/99 - , m. w .N.).

    Grundsätzlich begegnet der von der Beklagten gewählte Beitragsmaßstab keinen rechtlichen Bedenken, soweit er auf das Einkommen der Kammermitglieder abstellt, weil bei der gebotenen typisierenden Betrachtung die Annahme gerechtfertigt ist, dass mit der Höhe der ärztlichen Einkünfte regelmäßig auch der materielle und immaterielle Nutzen aus der Existenz und dem Wirken der Beklagten zunimmt (OVG Lüneburg, Urt. V. 13.12.2001, a.a.O., UA S. 10).

    Dementsprechend ist die Arbeit der Beklagten im besonderen Maße auf deren Belange zugeschnitten, zumal die Mitglieder der Beklagten ganz überwiegend mit der Heilbehandlung und der Bekämpfung von Krankheiten praktisch befasste Ärzte sind (OVG Lüneburg, Urteil vom 13.12.2001, a.a.O., UA S. 11).

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2003 - 8 K 3892/00

    Gerichtliche Überprüfung einer Beitragsordnung berufsständischer Kammern auf

    Die gerichtliche Überprüfung einer Beitragsordnung berufsständischer Kammern ist darauf beschränkt, ob der Satzungsgeber die äußersten Grenzen seines Gestaltungsermessens verlassen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.7.1989 - 1 B 109/89 - NJW 1990 S. 786; Senatsurt. v. 13.12.2001 - 8 L 4694/99 - NdsVBl. 2002 S. 133, MedR 2002 S. 477; Senatsurt. v. 29.11.1993 - 8 L 11/90 - OVGE 44, 394).

    Zum anderen ist die von § 2 BO vorgeschriebene Beitragsveranlagung nach Maßgabe der Höhe der Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit, die keinen rechtlichen Bedenken begegnet (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1993 - 1 C 33/89 - BVerwGE 92, 24; Senatsurt. v. 13.12.2001, a.a.O.), ohne die Angabe der Höhe dieser Einkünfte nicht möglich.

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2009 - 8 LA 200/09

    Ausübung einer "ärztlichen" Tätigkeit durch den Verwaltungsleiter eines

    Durch die Rechtsprechung des Senats veranlasst (vgl. Urteile v. 29.11.1993 - 8 L 11/90 -, OVGE 44, 394 ff., und v. 13.12.2001 - 8 L 4694/99 -, OVGE 49, 332 ff.) hat die Beklagte bewusst Sonderbeitragsgruppen für approbierte Mitglieder geschaffen, die sich nicht klassisch kurativ als Arzt betätigen und dementsprechend durch die Tätigkeit der Beklagten nur in geringerem Umfang als etwa ihre niedergelassenen Berufskollegen begünstigt werden.
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2011 - 8 LA 103/10

    Vereinbarkeit einer i.R.e. Veranlagung zu Mitgliedsbeiträgen bestehenden

    Hingegen ist es nicht Aufgabe des Senats festzustellen, ob die Beklagte die in jeder Hinsicht zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.2.2002 - 6 B 73.01 - Buchholz 451.45 § 113 HwO Nr. 5; BVerwG, Beschl. v. 25.7.1989 - 1 B 109.89 -Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 19; Senatsbeschl. v. 09.12.2002 - 8 LA 156/02 -, NVwZ-RR 2003, 664 (665); Senatsurt. v. 13.12.2001 - 8 L 4694/99 -, OVGE 49, 332 (334), alle veröffentlicht in juris).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2008 - 8 LC 31/07

    Erheben eines Kammerbeitrags eines Apothekeninhabers uneingeschränkt nach dem

    Hingegen ist es nicht Aufgabe des Senats festzustellen, ob die Beklagte die in jeder Hinsicht zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.2.2002 - 6 B 73.01 - Buchholz 451.45 § 113 HwO Nr. 5; BVerwG, Beschl. v. 25.7.1989 - 1 B 109.89 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 19; Senatsbeschl. v. 09.12.2002 - 8 LA 156/02 -, NVwZ-RR 2003, 664 (665); Senatsurt. v. 13.12.2001 - 8 L 4694/99 -, OVGE 49, 332 (334), alle veröffentlicht in juris).
  • VG Oldenburg, 17.09.2002 - 12 A 2622/00

    Beitragsbemessung; Beitragserlass; Beitragsermäßigung; Beitragsmaßstab;

  • OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 19/06

    Pflichtmitgliedschaft einer psychologischen Psychotherapeutin zur

  • VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 170/05

    Altersteilzeit; Arzt; Beitrag; Einkommen; Einkünfte; Ermäßigung; Kammerbeitrag;

  • VG München, 20.07.2004 - M 16 K 03.1269

    Zulässigkeit einer Klage bei Nichtherantragung des Begehrens an den Beklagten vor

  • VG Hamburg, 13.11.2018 - 17 K 1035/18

    Festsetzung der Kammerbeiträge durch die Ärztekammer für das Jahr 2017

  • VG Karlsruhe, 28.02.2008 - 9 K 79/07

    Kein Kammerbeitrag für Arzt der als Vorstandsvorsitzender einer

  • VG Freiburg, 25.06.2009 - 4 K 2207/07

    Kammerbeitrag eines approbierten Arztes und Zahnarztes

  • VG Göttingen, 30.01.2007 - 1 A 242/04

    Beitrag zur Apothekerkammer nach Jahresumsatz

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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5829
OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01 (https://dejure.org/2001,5829)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01 (https://dejure.org/2001,5829)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 05. Oktober 2001 - 2 ZEO 648/01 (https://dejure.org/2001,5829)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 80 Abs 2 Nr 3; VwGO § ... 80 Abs 2 Nr 4; VwGO § 80 Abs 3; VwGO § 124 Abs 2 Nr 1; VwGO § 124 Abs 2 Nr 2; VwGO § 124 Abs 2 Nr 3; VwGO § 146 Abs 4; VwGO § 155 Abs 5; EGVO-999/2001 Art 13 Abs 1 Satz 1 Buchst. c); EGVO-999/2001-Anhang-VII Nr 2 idF EGVO-1326/2001 Art 3 Nr 1 Anhang II; EGVO-999/2001-Anhang-VII Nr 1 lit a idF EGVO-1326/2001 Art 3 Nr 1 Anhang II; EGVO-999/2001-Anhang-V Nr 3; EGVO-999/2001-Anhang-V Nr 4; BSE-VorsorgeVO § 1 Nr 1; BSE-VorsorgeVO § 1 Nr 2; BSE-VorsorgeVO § 2 Abs 2; EGV Art 5 Abs 3; ThürVwVfG § 26; ThürVwVfG § 46
    Seuchenrecht, Viehseuchenrecht, Tierkörperbeseitigung; Tierkörperbeseitigung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; BSE; Rinder; Keulung; Tötung; Geburtskohorte; Fütterungskohorte; Übermaßverbot

  • Wolters Kluwer

    Seuchenrecht; Viehseuchenrecht; Tierseuche; Tierkörperbeseitigung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; BSE; Rinder; Keulung; Tötung; Geburtskohorte; Fütterungskohorte; Übermaßverbot

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Tierseuchen - Rinder

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 231
  • DVBl 2002, 420 (Ls.)
  • DÖV 2002, 128
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
    Die Frage kann auch deshalb dahingestellt bleiben, weil für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 ).
  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
    Selbst wenn der vom Antragsgegner vertretenen Auffassung, bei der Vollziehungsanordnung handele es sich um einen Verwaltungsakt, gefolgt wird - was der Senat ausdrücklich offen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 1966 - II C 197.62 -, BVerwGE 24, 92; VGH Mannheim, Beschluss vom 30. August 1990 - 8 S 740/90 -, NVwZ 1991, 491) -, bestimmen sich die gegen die Anordnung gegebenen Rechtsschutzmöglichkeiten und deren Rechtsfolgen ausschließlich nach § 80 Abs. 4 bis 8 VwGO (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, § 80 Rnr. 78).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
    Die Frage kann auch deshalb dahingestellt bleiben, weil für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 8 S 1740/90

    Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung von Bodenuntersuchungen gegenüber dem

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
    Selbst wenn der vom Antragsgegner vertretenen Auffassung, bei der Vollziehungsanordnung handele es sich um einen Verwaltungsakt, gefolgt wird - was der Senat ausdrücklich offen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 1966 - II C 197.62 -, BVerwGE 24, 92; VGH Mannheim, Beschluss vom 30. August 1990 - 8 S 740/90 -, NVwZ 1991, 491) -, bestimmen sich die gegen die Anordnung gegebenen Rechtsschutzmöglichkeiten und deren Rechtsfolgen ausschließlich nach § 80 Abs. 4 bis 8 VwGO (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, § 80 Rnr. 78).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1999 - 10 S 2690/98

    BSE - Tierseuche: Nichtigkeit der generellen Tötungsanordnung in BSESchutzV 2 § 2

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
    BSE stellt eine Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier, mithin gewichtiger Rechtsgüter dar (vgl. hierzu eingehend VGH Mannheim, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 10 S 2690/98 -, NVwZ-RR 2000, 427; VG Chemnitz, Beschluss vom 14. Mai 2001 - 8 K 804/01 -).
  • OVG Thüringen, 09.08.1996 - 2 EO 669/96

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlungs- und Demonstrationsrecht;

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
    Die am 5. Oktober 2001 ergangene Anordnung ist auch nach § 80 Abs. 3 VwGO genügend begründet, denn sie ist auf den konkreten Fall abgestellt und nicht lediglich "formelhaft" (vgl. Beschluss des Senats vom 9. August 1996 - 2 EO 669/96 - Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, § 80, Rnr. 84 m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 15.06.1998 - 2 ZEO 383/97

    Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht; Zulassung der Beschwerde;

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
    Derartige Zweifel bestehen nur dann, wenn bei der im Zulassungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage der Erfolg des Rechtsmittels in einem späteren Beschwerdeverfahren wahrscheinlicher ist als dessen Misserfolg (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Juni 1998 - 2 ZEO 383/97 -, ThürVBl. 1998, 278 (279) m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 28.11.1997 - 2 ZEO 208/97

    Sparkassenrecht; Sparkassenrecht; Sparkasse; Verwaltungsrat; Vorstand;

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
    Diese Vorschrift soll die Korrektur unrichtiger Entscheidungen, nicht die Korrektur fehlerhafter Begründungen ermöglichen (Beschluss des Senats vom 28. November 1997 - 2 ZEO 208/97 -, LKV 1998, 281 m. w. N.).
  • VG Gera, 28.09.2001 - 1 E 1034/01

    Ausbruch von BSE bei Rindern; Anordnung der sofortigen Tötung der Rinder und die

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
    Der Antrag der Antragstellerin auf Zulassung der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 28. September 2001 - 1 E 1034/01 GE - wird abgelehnt.
  • VG Chemnitz, 14.05.2001 - 8 K 804/01
    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
    BSE stellt eine Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier, mithin gewichtiger Rechtsgüter dar (vgl. hierzu eingehend VGH Mannheim, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 10 S 2690/98 -, NVwZ-RR 2000, 427; VG Chemnitz, Beschluss vom 14. Mai 2001 - 8 K 804/01 -).
  • VG Neustadt, 05.07.2007 - 4 L 704/07

    Wegen Körperverletzung verurteilt: Erlaubnis für Bewachungsgewerbe darf

    Berücksichtigt man darüber hinaus, dass das Verwaltungsgericht nicht an die - ordnungsgemäße - Begründung der Verwaltungsbehörde gebunden ist, sondern eine eigene Ermessensentscheidung über die Frage trifft, ob der Sofortvollzug materiell gerechtfertigt ist (s. OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231), gibt es keine tragenden Gründe dafür, die Heilungsmöglichkeit nicht bereits während des noch laufenden Verfahrens nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO zuzulassen.
  • VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05

    EU-Führerscheine gelten nicht in jedem Fall in Deutschland

    Berücksichtigt man darüber hinaus, dass das Verwaltungsgericht nicht an die - ordnungsgemäße - Begründung der Verwaltungsbehörde gebunden ist, sondern eine eigene Ermessensentscheidung über die Frage trifft, ob der Sofortvollzug materiell gerechtfertigt ist (s. OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231), gibt es keine tragenden Gründe dafür, die Heilungsmöglichkeit nicht bereits während des noch laufenden Verfahrens nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO zuzulassen.

    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619 und NVwZ 2004, 93; OVG Schleswig-Hostein, GewArch 2005, 37; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231).

  • VG Neustadt, 02.09.2002 - 2 L 2176/02

    Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität; Imbisswagen als untergeordnete

    Ob diese Darlegungen der Antragsgegnerin zutreffend sind und die Anordnung der sofortigen Vollziehung inhaltlich zu rechtfertigen vermögen, ist im Rahmen der Formvorschrift des § 80 Abs. 3 VwGO ohne Bedeutung (OVG Weimar, NVwZ 2002, 231).

    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NVwZ 1996, 58; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1998, 977; Kopp/Schenke, VwGO Kommentar, 12. Auflage 2000, § 80 Rdnr.159).

  • VG Neustadt, 30.01.2018 - 4 L 10/18

    Aufstellung von Fahrrädern zu Werbezwecken und Sofortvollzug einer Verfügung

    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und mehrerer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2004, 93 und NVwZ 2005, 1053; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611).
  • VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1673/04

    Bauordnungsrechtliche Untersagung illegal genutzter Wohnung bei Vermietung

    Ob die Erwägungen der Behörde auch inhaltlich zutreffen, ist unbeachtlich (s. OVG Rheinland-Pfalz, BauR 2004, 659; OVG Weimar, NVwZ 2002, 231).

    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1998, 977).

  • VG Neustadt, 02.12.2003 - 4 L 3161/03
    Ob diese Darlegungen der Antragsgegnerin zutreffend sind und die Anordnung der sofortigen Vollziehung inhaltlich zu rechtfertigen vermögen, ist im Rahmen der Formvorschrift des § 80 Abs. 3 VwGO ohne Bedeutung (OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231 [OVG Thüringen 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01] ).

    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (hM, z.B. BVerfG, NVwZ 1996, 58 [BVerfG 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95] ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611; Kopp/Schenke, VwGO Kommentar 13. Auflage 2003, § 80 RdNr. 159).

  • VG Neustadt, 29.11.2004 - 4 L 2692/04
    Ob diese Darlegungen der Antragsgegnerin zutreffend sind und die Anordnung der sofortigen Vollziehung inhaltlich zu rechtfertigen vermögen, ist im Rahmen der Formvorschrift des § 80 Abs. 3 VwGO ohne Bedeutung (OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231 [OVG Thüringen 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01] ).

    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (hM, z.B. BVerfG, NVwZ 1996, 58 [BVerfG 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95] ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611; Kopp/Schenke, VwGO Kommentar 13. Auflage 2003, § 80 Rdnr.159).

  • VG Neustadt, 08.03.2006 - 4 L 180/06

    "Fun-Games": Untersagung bei fehlender Bauartzulassung

    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NVwZ 2005, 1053; OVG Schleswig-Holstein, GewArch 2005, 37; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231).
  • OVG Thüringen, 10.07.2007 - 2 EO 184/07

    Anordnung des Ruhens der Approbation eines Apothekers, Wechsel der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senates (vgl. etwa den Beschluss vom 5. Oktober 2001 - 2 ZEO 648/01 - m. w. N.) reicht es dafür aus, wenn diese Begründung auf den konkreten Fall abstellt und nicht lediglich formelhaft ist.
  • VG Neustadt, 21.09.2006 - 4 L 1432/06

    Nächtliche Ruhestörung: Pub muss früher schließen

    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2004, 93 und NVwZ 2005, 1053; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611).
  • VG Trier, 06.01.2023 - 8 L 3573/22

    Einstufung als gefährlicher Hund nach Beißvorfall

  • VG Neustadt, 03.07.2006 - 4 L 989/06

    Widerspruchserhebung mittels Computerfax; Gewerbeuntersagung - Steuerrückstände

  • VG Neustadt, 23.11.2006 - 4 L 1746/06

    Anordnung des Sofortvollzugs eines Hausverbotes.

  • VG Neustadt, 14.03.2005 - 4 L 371/05

    Einziehung des Jagdscheins wegen unerlaubter Beschäftigung von Ausländern

  • VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1752/04

    Keine Duldungsverfügung gegenüber Mieter zur Durchsetzung einer

  • VG Neustadt, 22.06.2020 - 4 L 445/20

    Widerruf einer Erlaubnis zur Tagespflege; Aufgabendelegierung an Dritte;

  • VG Neustadt, 30.09.2022 - 5 L 799/22

    Landeshundegesetz: Einstufung als gefährlicher Hund

  • VG Neustadt, 27.06.2018 - 4 L 752/18

    Apotheke, Apotheker, Arzneimittel, Briefkasten, Erlaubnis, Erlaubnispflicht,

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2001 - 4 B 376/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7175
OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2001 - 4 B 376/01 (https://dejure.org/2001,7175)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.09.2001 - 4 B 376/01 (https://dejure.org/2001,7175)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. September 2001 - 4 B 376/01 (https://dejure.org/2001,7175)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VwGO § 80 Abs. 5; KWG § 2 Abs. 3, § 37; PfandlV §§ 5, 9; BGB §§ 1293, 1294
    Keine Ausnahme vom KWG für Scheckvorfinanzierungen eines Pfandleihers

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • VG Köln - 14 L 3043/00
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2001 - 4 B 376/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 44
  • WM 2002, 32
  • DVBl 2002, 420 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2001 - 4 B 376/01
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, a.a.O.

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2001 - 4 B 376/01
    BVerfG, Beschluss vom 7. April 1997 - 1 BvL 11/96 -, NJW 1997, 2230; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. März 1993 - 1 BvR 1045/89 u.a. -, BVerfGE 88, 145.
  • BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvL 11/96

    Zur Beteiligung des Betriebsrates bei Einstellungen und Versetzung im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2001 - 4 B 376/01
    BVerfG, Beschluss vom 7. April 1997 - 1 BvL 11/96 -, NJW 1997, 2230; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. März 1993 - 1 BvR 1045/89 u.a. -, BVerfGE 88, 145.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1997 - 11 B 799/97

    Darlegungspflicht; Zulassungsründe; Vertretungszwang; Rechtsmittelzulassung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2001 - 4 B 376/01
    vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 13. Mai 1997 - 11 B 799/97 -, NVwZ 1997, 1224.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1997 - 11 B 1136/97

    Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes; Schwierigkeiten an der Beurteilung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2001 - 4 B 376/01
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Juni 1997 - 11 B 1136/97 -, NVwZ 1998, 306.
  • VG Köln, 06.04.2004 - 14 K 832/02

    Gewerberechtliche Ausgestaltung der Erlaubnis zum Betrieb eines Gewerbes mit

    Den anschließenden Antrag des Klägers auf Zulassung der Beschwerde lehnte das OVG NRW mit Beschluss vom 4. September 2001 - 4 B 376/01 - ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in dem vorliegenden Verfahren und in den Verfahren 14 L 3043/00 und 4 B 376/01 (OVG NRW) sowie auf den Inhalt der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Zur weiteren Begründung wird zunächst auf die Gründe der Beschlüsse des erkennenden Gerichts vom 15. Februar 2001 - 14 L 3043/00 - sowie des OVG NRW vom 4. September 2001 - 4 B 376/01 - Bezug genommen.

    Auch insoweit wird auf die Gründe der Beschlüsse des erkennenden Gerichts vom 15. Februar 2001 - 14 L 3043/00 - sowie des OVG NRW vom 4. September 2001 - 4 B 376/01 - Bezug genommen.

  • LG Berlin, 03.04.2003 - 62 S 387/02
    In Zeiten fortschreitender Kopiertechnik muss sie jedoch in Einzelfällen analog auch für preisfreien Wohnraum angewandt werden (vgl. LG Duisburg WM 2002, 32 f; AG Brandenburg a.d.H., a.a.O.; Schmid a.a.O. Rn 3313).
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